Bei der Projektumsetzung beachten Sie bitte folgende Dokumente:
- Ihr Zuwendungsvertrag
- "Gemeinsames Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds"
- "Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften"
- "Hinweise zu den Indikatoren für Antragsteller und Begünstigte"
Ein kurzer Auszug aus den genannten Dokumenten bezüglich Ihrer Verpflichtungen:
- Der Projektträger ist verpflichtet, mindestens 10 Arbeitstage vor der Durchführung jeder Projektaktivität, den Fondsverwalter über den Termin zu informieren, am besten per E-Mail. Ein genauer Tagesablauf ist zuzufügen.
- Internetauftritt zum Projekt auf den Internetseiten der Kooperationspartner.
- Plakat im Format A3 zur Projektdurchführung.
- Der Projektträger macht eine Fotodokumentation zu jeder Projektaktivität.
- Die Teilnehmerlisten sind taggenau zu führen - Teilnehmerliste. Für Kinder unter 14 Jahre gibt es eine spezielle Teilnehmerliste - Teilnehmerliste_ U14.
- Projektmitarbeiter, die die Aktivitäten vorbereiten, gelten nicht als Teilnehmer.
- Die Tagesordnung gilt als Nachweis für die Dauer von Aktivitäten.
- Alle Pflichtlogos für die Projektpublizität finden Sie unter Downloads. Bei Verwendung mehrerer Logos beachten Sie bitte Abschnitt 3.2 im "Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften".