Bei der Projektumsetzung beachten Sie bitte folgende Dokumente:

Ein kurzer Auszug aus den genannten Dokumenten bezüglich Ihrer Verpflichtungen:

  • Der Projektträger ist verpflichtet, mindestens 10 Arbeitstage vor der Durchführung jeder Projektaktivität, den Fondsverwalter über den Termin zu informieren, am besten per E-Mail. Ein genauer Tagesablauf ist zuzufügen.
  • Internetauftritt zum Projekt auf den Internetseiten der Kooperationspartner.
  • Plakat im Format A3 zur Projektdurchführung.
  • Der Projektträger macht eine Fotodokumentation zu jeder Projektaktivität.
  • Die Teilnehmerlisten sind taggenau zu führen - Teilnehmerliste. Für Kinder unter 14 Jahre gibt es eine spezielle Teilnehmerliste - Teilnehmerliste_ U14
  • Projektmitarbeiter, die die Aktivitäten vorbereiten, gelten nicht als Teilnehmer. 
  • Die Tagesordnung gilt als Nachweis für die Dauer von Aktivitäten.
  • Alle Pflichtlogos für die Projektpublizität finden Sie unter Downloads. Bei Verwendung mehrerer Logos beachten Sie bitte Abschnitt 3.2 im "Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften".