Bei der Projektumsetzung beachten Sie bitte folgende Dokumente:
- Ihr Zuwendungsvertrag
- "Gemeinsames Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds" mit den jeweiligen Anlagen
- "Leitfaden für Begünstigte zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften"
- "Hinweise zu den Indikatoren für Antragsteller und Begünstigte"
Ein kurzer Auszug aus den genannten Dokumenten bezüglich Ihrer Verpflichtungen:
- Der Projektträger ist verpflichtet, mindestens 10 Arbeitstage vor der Durchführung jeder Projektaktivität, den Fondsverwalter über den Termin zu informieren, am besten per E-Mail. Ein genauer Tagesablauf ist zuzufügen.
- Verwendung des Interreg-Logos gemäß Punkt 3.1. des Leitfadens für Begünstigte. Das Logo der Euroregion ist laut Punkt 1.3 des Umsetzungsdokumentes immer mit zu verwenden.
- Alle Pflichtlogos für die Projektpublizität finden Sie unter Downloads. Bei Verwendung mehrerer Logos beachten Sie bitte den Punkt 3.2 im Leitfaden für Begünstigte. Häufiger Fehler
- Zweisprachigkeit der Projektoutputs und Veranstaltungen, Punkt 3.4 des Leitfadens für Begünstigte.
- Internetauftritt zum Projekt gemäß Punkt 3.6 des Leitfadens für Begünstigte, erster Absatz.
- Plakat im Format A3 zur Projektdurchführung gemäß Punkt 3.8 des Leitfadens für Begünstigte.
- Der Projektträger macht eine Fotodokumentation zu jeder Projektaktivität, um die Anzahl der Teilnehmer zu belegen.
Projekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerlisten sind taggenau zu führen - Teilnehmerliste. Für Kinder unter 14 Jahre gibt es eine spezielle Teilnehmerliste - Teilnehmerliste_ U14.