Die Euroregion Nysa in Jelenia Góra als Alleinbegünstigter im Projekt „Kleinprojektfonds Polen – Sachsen 2021–2027“ informiert:

zum 2. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zum Kleinprojektfonds Polen – Sachsen 2021-2027

Antragstellungstermin

Die Projektanträge sind vom 27.12.2023 bis zum 26.01.2024, 23.59 Uhr einzureichen.

Antragstellungsform

Die Projektanträge samt den erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form (Word- Excel- und pdf-Dateien) an die E-Mail-Adresse: kontakt@euroregion-nysa.pl zu stellen. Alle Felder im Projektantrag sind in Polnisch und Deutsch auszufüllen und die Inhalte müssen in beiden Sprachen identisch sein. Dem Antrag sind Anlagen (in Form von Dateien) gemäß Punkt 12 des Projektantrags beizufügen.

Antragsberechtigte Institutionen

Als antragsberechtigte Projektpartner gelten:

1. Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,

2. Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts, die
a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben sowie
b) Rechtspersönlichkeit besitzt und
c) überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird oder deren Leitung der Aufsicht dieser Einrichtungen unterliegt, oder die über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügt, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden,

3. Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,

4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen, können im Rahmen des KPF als Projektpartner auftreten, jedoch nicht als Antragsteller,

5. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

An jedem Projekt müssen mindestens zwei Projektpartner beteiligt sein: ein Projektpartner aus Polen und ein Projektpartner aus Sachsen (ausgenommen davon sind die EVTZ, soweit sie institutionelle Mitglieder u.a. aus Polen und Sachsen vereint).

Fördergebiet

Auf polnischer Seite:

Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski, Żarski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra)

Auf deutscher Seite:

Landkreise Görlitz und Bautzen.

Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem KPF-Handbuch zu entnehmen.

Verfügbare Mittel für Projektförderung

Im Rahmen dieses Aufrufverfahrens stehen 4 480 000 EUR EFRE-Mittel zur Verfügung.

Fördersatz der Projekte

Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten. Die Förderfähigkeitsregeln sind dem KPF-Handbuch, Kapitel 6. und 7. zu entnehmen.

Der EFRE-Betrag

Der maximale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 30 000 EUR.

Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 3 000 EUR.

Bewertungs- und Auswahlkriterien

Die einzelnen Etappen, Kriterien sowie Bestimmungen zur Begutachtung der Projektanträge befinden sich im KPF-Handbuch, Kapitel 8.1 und 8.2.

Erwarteter Entscheidungstermin

Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den Lenkungsausschuss (LaK) der Kleinprojektefond Polen – Sachsen 2021-2027 am 25 April 2024 gefasst.

Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist dem KPF-Handbuch, Kapitel 8.6 zu entnehmen.

Die notwendigen Unterlagen

  1. Programmhandbuch des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027
  2. Handbuch für den Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027
  3. Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags
  4. Formular des Projektantrags
  5. Formular Nr. 1 zum Projektantrags (Entwurfsbudget)
  6. Erklärung des Antragstellers
  7. Erklärung des Antragstellers zur Projektfinanzierung
  8. Erklärung zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta (gilt nur für polnische Einheiten der territorialen Selbstverwaltung oder von ihnen kontrollierte oder von ihnen abhängige Einheiten)
  9. Nachweis der Bevollmächtigung bestimmter Personen zur Unterzeichnung, im Namen des Antragstellers, erforderlicher Erklärungen und Anlagen (eigenes Dokument des Antragstellers)
  10. Liste der programmspezifischen Outputindikatoren und Ergebnisindikatoren sowie Projektindikatoren (spezifisches Ziel 3.1)
  11. Datenschutzinformation

Wichtige Informationen finden Sie hier:
https://www.euroregion-nysa.pl/index.php/de/main-programy-i-fundusze-de/polska-saksonia-de/266-aufruf-2-kpf-de

 

zu Beratungen

Wir erinnern Sie an die Möglichkeit einer Beratung zu Ihrer Projektidee, den Inhalt des Projektantrags und die Förderfähigkeit der Kosten vor der Einreichung des Antrags beim KPF-Sekretariat.

Der Projektantrag muss zum Zeitpunkt der Einreichung beim KPF-Sekretariat vollständig in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt sein und die erforderlichen Unterlagen enthalten, einschließlich je 3 Angebote für jene Kosten, die nicht in der Tabelle der Limitswerte in Anhang 2 des KPF-Handbuchs enthalten sind oder diese überschreiten.

Beratungen werden in polnischer oder deutscher Sprache direkt, per Telefon und per E-Mail durchgeführt.

Für alle Antragsteller aus PL/D:

Katarzyna Chmurzyńska - kasia@euroregion-nysa.pl

Magdalena Krygier - magda@euroregion-nysa.pl

Iwona Łuszczyszyn - iwona@euroregion-nysa.pl

Tel. 0048 75 7676470

Der zweite Call zur Einreichung von Anträgen wird am 27.12.2023 eröffnet und dauert bis zum 26.01.2024.

Wir laden Sie ein!

KPF-Sekretariat

Informationen zum Kleinprojektefonds Polen-Sachsen finden Sie hier:
https://www.euroregion-nysa.pl/index.php/de/main-programy-i-fundusze-de/polska-saksonia-de

 

zu Terminen der Calls und LaK-Sitzungen

Am 19.10.2023 hat der Lenkungsausschuss die Termine für die Calls von Projektanträgen für den KPF PL-SN sowie die Termine für die LaK-Sitzungen festgelegt. Die Informationen über den Call-Beginn (mit detaillierten Bedingungen) werden jeweils auf den Internetseiten der Euroregion Nysa und der Euroregion Neisse e. V. veröffentlicht. Wir freuen uns über die Einreichung Ihrer Projektanträge und stehen Ihnen für Beratungen zu Ihrer Projektideen jederzeit gern zur Verfügung.

Call-Nr.

Call-Termin

Termin der LaK-Sitzung

1

25.09-13.10.2023

16.01.2024

2

27.12-26.01.2024

25.04.2024

3

08.04-06.05.2024

06.08.2024

4

19.08-13.09.2024

10.12.2024

 

 

Weitere wichtige Informationen für die Projekteinreichung finden Sie hier:
https://www.euroregion-nysa.pl/index.php/de/main-programy-i-fundusze-de/polska-saksonia-dee

Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027

Der Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027 eröffnet den 1. Call für Projektanträge.

 

Antragstellungstermin

Die Projektanträge sind vom 25.09.2023 bis zum 13.10.2023, 23.59 Uhr einzureichen.

Antragstellungsform

Die Projektanträge samt den erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form (Word- und Excel-Dateien) an die E-Mail-Adresse: kontakt@euroregion-nysa.pl zu stellen. Alle Felder im Projektantrag sind in Polnisch und Deutsch auszufüllen und die Inhalte müssen in beiden Sprachen identisch sein. Dem Antrag sind Anlagen (in Form von Dateien) gemäß Punkt 13 des Projektantrags beizufügen.

Antragsberechtigte Institutionen

Als antragsberechtigte Projektpartner gelten:

1. Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,

2. Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts, die

  • zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben sowie
  • Rechtspersönlichkeit besitzt und
  • überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird oder deren Leitung der Aufsicht dieser Einrichtungen unterliegt, oder die über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügt, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden,

3. Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,

4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen, können im Rahmen des KPF als Projektpartner auftreten, jedoch nicht als Antragsteller,

5. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

An jedem Projekt müssen mindestens zwei Projektpartner beteiligt sein: ein Projektpartner aus Polen und ein Projektpartner aus Sachsen (ausgenommen davon sind EVTZ, soweit sie institutionelle Mitglieder u. a. aus Polen und Sachsen vereinen).

Fördergebiet

Auf polnischer Seite:

Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski, Żarski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra)

Auf deutscher Seite:

Landkreise Bautzen und Görlitz

Fördersatz der Projekte

Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten. Die Förderfähigkeitsregeln sind dem KPF-Handbuch, Kapitel 6 und 7 zu entnehmen.

Der EFRE-Betrag

Der maximale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 30 000 EUR.

Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 3 000 EUR.

Erwarteter Entscheidungstermin

Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den Lenkungsausschuss (LaK) des Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027 getroffen. Der Termin wird Ende Oktober 2023 bekanntgegeben.

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:

https://www.euroregion-nysa.pl/index.php/de/main-programy-i-fundusze-de/polska-saksonia-de/251-aufruf-1-einreichung-kpf-plsn-2127-de

Ab sofort ist eine Beratung möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie zu Beratungen der Projekte ein, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Kleinprojektfonds Polen-Sachsen 2021-2027 beantragen möchten. Die Beratungen sollen Ihnen bei der Erstellung eines Projektkonzepts gemäß den Regeln des Programms behilflich sein.

Folgende Beratungsformen werden vorgeschlagen:

- stationär am Sitz der Euroregion Nysa in Jelenia Góra, 1 Maja 57 oder am Sitz der Euroregion Neisse e.V. in Zittau, Hochwaldstraße 29

- E-Mail: kasia@euroregion-nysa.pl, magda@euroregion-nysa.pl, iwona@euroregion-nysa.pl (Jelenia Góra), a.paczos@euroregion-nysa.pl (Zittau).

Bitte lesen Sie vor der Beratung das KPF-Handbuch, das Projektantragsformular und das Budgetentwurfsformular. Die Unterlagen finden Sie hier

 

Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027

Die Euroregion Nysa in Jelenia Góra realisiert als Alleinbegünstigter das Projekt
„Kleinprojektfonds Polen – Sachsen 2021–2027“ (KPF) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021–2027.

Ziel des Projektes ist die weitere Stärkung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren und Gemeinschaften im kulturellen, sozialen und zivilgesellschaftlichen Bereich sowie der Abbau von Hindernissen für die Entwicklung der Grenzregion unter Nutzung bestehender Verbindungen.

Im Rahmen des KPF werden Kleinprojekte gefördert, die in den Bereichen wie: Verkehr, Wirtschaft und Tourismus, Umwelt, Klima und Energie, Risikomanagement, Gesundheit und Sicherheit, Kultur, Sport, Bildung und Wissen, Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Bürgern umgesetzt werden, und die Maßnahmen umfassen, die zur Stärkung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beitragen, insbesondere:

  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen u. ä.,
  • Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungsaustauschen, Darbietungen, kulturelle, sportliche und touristische Veranstaltungen,
  • Gruppenaustausche, Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen,
  • Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen der jeweiligen Nachbarsprache,
  • Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien (mindestens in Polnisch und Deutsch),
  • Entwicklung von gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystemen im Grenzraum.

Die Gesamtkosten eines Kleinprojekts dürfen 100.000 EUR nicht übersteigen. Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30.000 EUR. Die Mindestförderung eines Kleinprojekts aus EFRE-Mitteln beträgt 3.000 EUR.

Das Fördergebiet des Programms umfasst:

Auf polnischer Seite die Landkreise bolesławiecki, jaworski, karkonoski, kamiennogórski, lubański, lwówecki, zgorzelecki, złotoryjski, żarski und die Stadt Jelenia Góra

sowie auch

auf deutscher Seite die Landkreise Görlitz und Bautzen.

Informationen zum KPF sind unter www.euroregion-nysa.pl und euroregion-neisse.de zu finden.

Das Projekt wird durch die Europäische Union aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Polen - Sachsen 2021-2027 sowie auch aus staatlichen Mitteln mitfinanziert.

 

 

 

 

 

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