Für die Teilnahme am aktuellen Wettbewerb gelten die „Regelungen Preis der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa 2018“.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts und kommunale Gebietskörperschaften, die ihren Sitz in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa haben. Dies gilt für alle teilnehmenden Partner.

Die Partnerschaften müssen grenzüberschreitend sein.

Bewerbungen wurden bis 10.10.2019 entgegengenommen.

Dabei war vor allem entscheidend, dass eine grenzüberschreitende Kooperation in der erklärten grenzüberschreitenden Partnerschaft nachgewiesen wird (mindestens zwei Partner, je einer auf jeder Seite der Grenze).