Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes werden Projekte unterstützt, die entsprechend Artikel 12 der Sächsischen Verfassung zum Ziel haben, Kontakte in den Euroregionen zwischen den Nachbargemeinden und Gebietskörperschaften im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik zu pflegen und zu intensivieren.