Bitte beachten Sie während der Projektumsetzung u. a. folgende Regeln:
- Die getätigten Ausgaben müssen im Bewilligungszeitraum (lt. Zuwendungsvertrag) liegen.
- Bei allen Begegnungen müssen Teilnehmerlisten geführt werden.
- Über jede geförderte Veranstaltung (auch z. B. Beratungen der Projektpartner) im Rahmen des Kleinprojektes ist das Sekretariat der Euroregion Neisse e. V. zu informieren, am besten per E-Mail. Das Sekretariat kann zu jeder Zeit eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen, es ist dazu verpflichtet.
- Die Projektpartner haben die Aufgabe, eine aktive, möglichst breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, in der stets auf die Förderung durch das Kooperationsprogramm hingewiesen wird. Beide Partner sollten darauf achten, den Projektverlauf durch Fotos, Videos, Presseberichte und andere Darstellungsformen intensiv zu dokumentieren. Bitte beachten Sie den Publizitätsleitfaden.
- Die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Kleinprojektes ist bei allen Aktivitäten zu gewährleisten.
- Bei Projekten, die eine Vergabe von Leistungen an Dritte erfordern, sind die jeweils nationalen und europäischen vergaberechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Beachten Sie die bitte KPF-Handreichung und Ihren Zuwendungsvertrag.